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Projektpartnerinnen Fairer Lohn

Österreich zählt nach wie vor zu jenen Ländern in Europa mit den größten Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern. Obwohl sich die geschlechtsspezifische Lohnschere langsam schließt, ist gleicher Lohn für gleich(wertig)e Arbeit für viele Frauen noch nicht Realität. 

Was braucht es daher, um Lohnfairness zwischen Frauen und Männern in Österreich zu stärken?

Mit dieser Frage beschäftigten sich die Partnerinnen des Projekts "Fairer Lohn" – die Sektion für Frauen und Gleichstellung, die ÖGB Frauen, die Arbeiterkammer und die Gleichbehandlungsanwaltschaft – regelmäßig in ihrer Arbeit. Mit dem Projekt "Fairer Lohn" wollten die ProjektpartnerInnen gemeinsam mit zahlreichen UnternehmerInnen aufzeigen, dass sich Lohnfairness für Betriebe in vielerlei Hinsicht auszahlt. Im Fokus stehen die positiven Auswirkungen von Einkommensgerechtigkeit auf einzelne MitarbeiterInnen, ganze Teams, den Erfolg von Unternehmen und ihre Attraktivität bei KundInnen und InvestorInnen.

Ziel des Projekts "Fairer Lohn" war es, noch mehr Unternehmen von Lohnfairness und Einkommenstransparenz zu überzeugen und damit unternehmensinterne Maßnahmen zum Schließen der Lohnschere anzustoßen. 

Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

Die Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung  hat innerhalb der Bundesverwaltung eine zentrale Koordinierungsfunktion für Frauen- und Gleichstellungspolitik.  Gleichstellung am Arbeitsmarkt ist ein zentraler Arbeitsbereich der Sektion. Dabei ist die Stärkung von Lohnfairness und Einkommenstransparenz ein besonders wichtiges Ziel. Um ‚gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ zu erreichen, bedarf es in Österreich noch vielfältiger Maßnahmen.

Bisher wurden einerseits Maßnahmen gesetzt, um die strukturellen Faktoren für die großen geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu reduzieren. Dazu zählen:

  • Förderung der Karriereperspektiven von Mädchen und Frauen in allen – insbesondere technischen und naturwissenschaftlichen – Berufen durch Informationsmaßnahmen wie die Online-Informationsplattform „meine Technik“.
  • Abbau von Hindernissen für Frauen bei der Ausübung einer Vollzeitstelle, unter anderem durch Kinderbetreuung und Bewusstseinschaffung zur partnerschaftlicheren Aufteilung der unbezahlten Arbeit. 
  • Initiativen zur Förderung von Frauen in wirtschaftlichen Führungs- und Entscheidungspositionen wie das Projekt „Frauen in Führungspositionen. Women are top!“, die Selbstverpflichtung der Staatsnahen Unternehmen oder das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat.

Andererseits wurden gesetzliche Schritte und Initiativen gesetzt, um die Einkommenstransparenz in Österreich zu erhöhen. Dazu zählen: 

  • Seit März 2011 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts und der Bereitschaft zur Überbezahlung in Stelleninseraten. Damit soll die Position von BewerberInnen in Gehaltsverhandlungen gestärkt werden.
  • Ebenfalls seit März 2011 besteht für Unternehmen ab einer bestimmten Anzahl von MitarbeiterInnen – seit 2014 ab 150 MitarbeiterInnen – die Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts.
  • Eine Evaluierung dieser beiden  gesetzlichen Instrumente zur Stärkung der Einkommenstransparenz erfolgte im Rahmen einer 2015 veröffentlichten Studie. Evaluiert wurde darin sowohl die Umsetzung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Gleichbehandlungsgesetz, als auch die Auswirkungen dieser Instrumente in Bezug auf das Ziel der Erreichung von mehr Einkommenstransparenz.
  • Der Online-Gehaltsrechner bietet die Möglichkeit auf einfache Weise das in einem Sektor und einer Region übliche Durchschnittsgehalt zu berechnen. Damit liefert der Gehaltsrechner starke Argumente in Gehaltsverhandlungen bei Jobeinstieg oder Jobumstieg.

Mehr zur Arbeit der Sektion für Frauen und Gleichstellung erfahren Sie auf den Informationsseiten des Bundeskanzleramtes.

Die Arbeiterkammer

Die AK vertritt alle ArbeitnehmerInnen in Österreich, das sind mehr als drei Millionen Menschen. Sie berät und unterstützt in Fragen rund um Arbeit, Wohnen, Bildung, Steuern und KonsumentInnenschutz. Sie bringt die Interessen der Beschäftigten in den Prozess der Gesetzgebung und in Sozialpartnerverhandlungen ein.

Die AK informiert und berät in allen Fragen des Einkommens und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Auf der Webseite der AK stehen vielfältige Informationen zur Verfügung. Im Service-Bereich können Broschüren zum Themenbereich kostenlos heruntergeladen werden.

Auf den jeweiligen Bundesländerseiten finden Sie die Kontaktdaten für Anfragen per Email sowie telefonische oder persönliche Beratungen in Sachen Arbeitsrecht und Entgelt.

Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Sie ist im Rahmen ihrer gesetzlichen Kompetenzen selbstständig und unabhängig. Die Grundlage ihrer Arbeit ist das Gleichbehandlungsgesetz.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt Personen, die sich auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung diskriminiert fühlen.

Ein wichtiger Grundsatz des Gleichbehandlungsgesetzes betrifft das Thema „Equal Pay“, und zwar sowohl für gleiche, als auch gleichwertige Tätigkeiten. So unterstützt die Gleichbehandlungsanwaltschaft in diesem Bereich Frauen, die Diskriminierungen auf Grund ihres Geschlechts bei der Bezahlung vermuten. Sie bietet ihre rechtliche Expertise aber auch Unternehmen und Betriebsratskörperschaften an, zB im Rahmen von Fortbildungen und Workshops.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft stellt ihre Informationen über die Website www.gleichbehandlungsanwaltschaft.at zur Verfügung. Sie können die GAW über ein Formular auf der Website, telefonisch (0800 206 119, aus ganz Österreich zum Nulltarif) oder per E-Mail (gaw@bka.gv.at) kontaktieren.

ÖGB Frauenabteilung

Die Arbeits- und Lebenssituation von Frauen nachhaltig zu verbessern steht im Fokus der Arbeit der ÖGB Frauenabteilung. Dazu zählt auch, die Aktivitäten nach gegenwärtigen politischen Erfordernissen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen auszurichten. Gemeinsam mit den Frauenabteilungen der Gewerkschaften und Bundesländer setzt sich die Bundesfrauenabteilung des ÖGB für die Interessen der Frauen, insbesondere der weiblichen Beschäftigten, ein.

Der ÖGB war maßgeblich an der gesetzlichen Verankerung der Einkommenstransparenz beteiligt, doch – so wichtig dieser Erfolg auch war – die Wirkung der Maßnahmen auf „equal pay“ wird stark von der praktischen Umsetzung in den Betrieben abhängen. Dabei wollen die ÖGB Frauen BetriebsrätInnen und ArbeitnehmerInnen bestmöglich unterstützen.

Auf der Homepage des ÖGB finden Gewerkschaftsmitglieder unterschiedliche Broschüren und Informationsmaterial zum Thema Einkommen, darunter:

  • Leitfäden und Praxis-Ratgeber
  • Checkliste für die Analyse, Tipps und Tricks für Einkommensverhandlungen
  • allgemeine Informationen zum Thema Gleichbehandlung wie die Rechtsinformation Gleichbehandlung in der Arbeitswelt und die Broschüre Der Kollektivvertrag – Das Instrument zur Chancengleichheit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ÖGB-Bundesfrauenabteilung. Sie erreichen die ÖGB Frauen per E-Mail unter frauen@oegb.at oder telefonisch unter +43 1 53444 DW 39042.