Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Erfahren Sie mehr in der Seite " Datenschutzinformation".

4.3 Für die tägliche Praxis – Über den Einkommensbericht informieren und kommunizieren

So vielfältig wie Unternehmenskulturen sind auch die Möglichkeiten der unternehmensinternen Kommunikation über den Einkommensbericht und die Ergebnisse. Wenn Unternehmen und/oder Betriebsrat über den Einkommensbericht informieren, sind folgende Informationen für viele MitarbeiterInnen und die Mitglieder des Betriebsrates interessant und hilfreich:

  • ‚Der große Überblick‘ – Wie steht es im Unternehmen generell um das Thema Einkommensgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern?
  • Wie sehen die Ergebnisse des Einkommensberichts aus und was bedeuten die Ergebnisse für die MitarbeiterInnen?
  • Was hat sich seit dem letzten Bericht getan?
  • Welche Maßnahmen sind zur Stärkung von gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit geplant?
  • Welche Wirkungen schon gesetzter Maßnahmen sind erkennbar?
  • Wie können die MitarbeiterInnen bzw.der Betriebsrat zur Umsetzung der Maßnahmen beitragen?
  • Wer ist verantwortlich und mit wem können die Themen besprochen werden?

Im Folgenden haben wir einige Praxisfälle aus Unternehmen für Sie beschrieben, die im Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat oder auch von einzelnen StakeholderInnen umgesetzt werden können (s. Abbildung zu Beginn Kapitel 4).

Eine regelmäßig erscheinende MitarbeiterInnenzeitung, die an alle MitarbeiterInnen übermittelt wird, ist besonders gut als breites Informationsmedium geeignet. Um mögliche Rückfragen zu beantworten und in einen Austausch zum Thema Entgeltfairness zu treten, sollten jedoch zusätzliche Kommunikationswege eröffnet werden.

Beispiel: Der Lebensmittelhandel A hat viele Einzelfilialen im Großraum Salzburg. Die gedruckte MitarbeiterInnenzeitung wird an alle MitarbeiterInnen verteilt. Im darin publizierten Interview mit der Geschäftsleitung über die Ergebnisse des neu erstellten Einkommensberichts berichtet sie auch über die geplanten Maßnahmen und warum diese zur Stärkung von Einkommensgerechtigkeit zwischen Frauen und Männern im Unternehmen wichtig sind. Der Bericht nennt zudem eine Ansprechperson in der Personalabteilung und ihre telefonischen Kontaktdaten. Diese Person wurde von der Geschäftsleitung für die Klärung von Rückfragen der MitarbeiterInnen beauftragt und ist dementsprechend informiert und geschult.

Das Intranet eines Unternehmens ist besonders gut als breites Informationsmedium über den Einkommensbericht geeignet, wenn es alle MitarbeiterInnen in ihrem beruflichen Alltag nutzen. Die bereitgestellten Informationen können sowohl kontinuierlich erweitert als auch kurzfristig und anlassbezogen veröffentlicht werden. Über eine Aktualisierung sollte dann jeweils aufmerksam gemacht werden.

Beispiel: Das IT-Unternehmen B informiert unter „News“ regelmäßig auf der Intranetstartseite über Aktuelles aus dem Betrieb. Über die Erstellung und wichtigsten Ergebnisse des Einkommensberichts gibt es einen kurzen Beitrag, der auch Infos zu den weiteren Schritten (bspw. Informationsveranstaltung für alle und Sprechstunde des Betriebsrats) enthält.

In vielen Betrieben sind E-Mails eines der wichtigsten Kommunikationsmittel. Auf unkomplizierte und gewohnte Weise können damit alle MitarbeiterInnen über den Einkommensbericht und seine Ergebnisse informiert werden. Gleichzeitig erlaubt dies auch Rückfragen und Interaktion zwischen einzelnen SenderInnen und EmpfängerInnen. In Unternehmen, in denen nicht alle MitarbeiterInnen eine eigene E-Mail-Adresse haben und nicht regelmäßig mit Mails arbeiten, sind andere Kommunikationswege wie die MitarbeiterInnenzeitung, das schwarze Brett oder Veranstaltungen bzw. Betriebsversammlungen besser geeignet.

Beispiel: In der Druckerei C haben alle 270 MitarbeiterInnen eine eigene E-Mail-Adresse. Damit werden die täglichen Prozesse zwischen den drei Standorten des Betriebs abgestimmt. Die Geschäftsführerin und die Betriebsratsvorsitzende informieren die MitarbeiterInnen in einem kurzen Mail über die Ergebnisse des Einkommensberichts. In einer übersichtlichen Grafik sind die geplanten Maßnahmen veranschaulicht. Aus dem Text der  E-Mail geht klar hervor, dass dieses nur für den unternehmensinternen Gebrauch dient und nicht an firmenexterne Personen weitergeleitet werden darf.

Wenn in Unternehmen nur wenige Personen über elektronische Wege kommunizieren, stellen physische Informationsmaterialien eine gute Möglichkeit zur Kommunikation über den Einkommensbericht dar. In einem Informationsfolder können insbesondere allgemeine, länger gültige Informationen zum Thema Einkommen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit im Unternehmen verbreitet werden. So kann das Thema an interessierte MitarbeiterInnen herangetragen werden und Bewusstsein geschaffen werden. Ebenso können die Ergebnisse aus dem Einkommensbericht über Informationstafeln bzw. über den Aushang am „schwarzen Brett“ kommuniziert werden. Um mögliche Rückfragen der MitarbeiterInnen zu beantworten und mit ihnen in Austausch zum Thema gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit zu treten, sollten zusätzliche Kommunikationswege eröffnet werden.

Beispiel: Der Betriebsrat des oberösterreichischen Produktionsunternehmens D nimmt wahr, dass das Thema Einkommensgerechtigkeit ein Tabu in der Belegschaft darstellt. Gleichzeitig wenden sich vermehrt einzelne MitarbeiterInnen an den Betriebsrat mit Fragen zu fairer Bezahlung. Der Betriebsrat erstellt einen Folder, in dem zum Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ informiert wird. Der Folder enthält auch die Kontaktdaten der zuständigen Betriebsrätin sowie des zuständigen Kollegen in der Personalabteilung. Die mehrsprachigen Folder werden in den Pausenräumen zur freien Entnahme aufgelegt.

Betriebsinterne Informationsveranstaltungen eignen sich besonders gut, um am Thema interessierte MitarbeiterInnen näher zu informieren. Gleichzeitig zeigt eine solche Einladung, dass das angebotene Thema dem Unternehmen insgesamt so wichtig ist, dass dazu eine eigene Informationsveranstaltung ausgerichtet wird. Je nach Format der Veranstaltung können Geschäftsleitung und/oder Betriebsrat mit den MitarbeiterInnen, z. B. in Arbeitsgruppen, in Diskussion treten.

Beispiel 1: Im Versicherungsunternehmen E hat die Analyse des Einkommensberichts für 2019 ergeben, dass in drei Verwendungsgruppen deutliche Lohnunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Angestellten bestehen. Der Betriebsrat möchte Bewusstsein dafür schaffen und lädt am unternehmensinternen „Equal Pay Day“ zu einer Informationsveranstaltung ein.

Beispiel 2: Im Gebäudereinigungsunternehmen F haben Geschäftsleitung und Betriebsrat gemeinsam beschlossen, die Arbeitsplatzbeschreibungen und -bewertungen zu überarbeiten, um damit transparente Vergleiche zwischen den Tätigkeiten und der Entlohnung zu ermöglichen. Dieses Vorhaben wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung den MitarbeiterInnen präsentiert. In kleinen Diskussionsrunden werden die Vorschläge und Bedenken der MitarbeiterInnen thematisiert.

Betriebsversammlungen können während der Arbeitszeit abgehalten werden, wenn es unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse der/dem BetriebsinhaberIn zumutbar ist. Auf Verlangen von 1/3 der stimmberechtigten BetriebsrätInnen kann die Einberufung einer Betriebsversammlung erfolgen.

Betriebsversammlungen sind sowohl Einzelereignisse, als auch wiederkehrender Bestandteil des Kommunikationsprozesses zwischen Betriebsratskörperschaft und Belegschaft. Sie sind in der Regel Großgruppenveranstaltungen, da sie meist mehr als 25 Personen umfassen. Damit eignen sie sich besonders dafür, Themen, welche die gesamte Belegschaft betreffen – wie zum Beispiel „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ - anzusprechen. Die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber oder eine Vertretung kann nur dann an der Betriebsversammlung teilnehmen, wenn sie/er bei der Einberufung eine Einladung erhalten hat.

Im Rahmen einer Betriebsversammlung kann auch über Vorschläge für die Geschäftsleitung mit der Belegschaft diskutiert werden. Diese können dann zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung zusammengeführt werden. Dabei gilt: Je besser der Informationsstand der Belegschaft zum Thema Einkommensbericht allgemein ist – hier empfiehlt sich aus der Praxis eine Vorab-Information – desto konkreter werden die Vorschläge aus der Belegschaft, wie mögliche Einkommensunterschiede reduziert bzw. beseitigt werden können.

Beispiel 1: Der Betriebsrat im Gesundheitsunternehmen G kündigt die Einberufung einer Betriebsversammlung an, bei der die Fragen und Vorschläge der MitarbeiterInnen im Fokus stehen. Diese werden dann an die Geschäftsleitung übermittelt.

Beispiel 2: Im Logistikbetrieb H werden aufgrund der großen Beschäftigtenzahl, Schichtbetrieb und dem Umstand, dass eine gleichzeitige Anwesenheit aller ArbeitnehmerInnen nicht oder nur schwer möglich ist die Betriebsversammlungen in Form von Teilversammlungen abgehalten.

Beispiel 3: Der Kulturbetrieb I hat einen jährlichen Infopunkt zum Einkommensbericht bei der Betriebsversammlung eingerichtet: dafür wird vorab eine schriftliche Information aus Sicht der Geschäftsleitung eingeholt und allen MitarbeiterInnen mit der Einladung übermittelt.

Fragen zu Lohn oder Gehalt werden in Österreich oft noch als Tabu angesehen. Um auch heikle Fragen zum Thema Einkommen generell und insbesondere zur eigenen Einkommenssituation ansprechen zu können, bietet eine persönliche Sprechstunde mit einer/m VertreterIn der Personalabteilung bzw. des Betriebsrats einen angenehmen und geschützten Rahmen für MitarbeiterInnen.

Beispiel: Im Erwachsenenbildungsbetrieb J bietet die Personalabteilung jedes Jahr rund um die Equal Pay Days im Frühjahr und Herbst Sprechstunden zum Thema Einkommen an.

Wirtschaftsgespräche sind die im Arbeitsverfassungsgesetz festgehaltenen gemeinsamen Beratungen der Betriebsinhaberin/des Betriebsinhabers mit dem Betriebsrat.

Die Wirtschaftsgespräche sind ein idealer Platz zum Informationsaustausch. Im Rahmen dieser Gespräche hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat auch über Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf zu beraten (ArbVG: §92b, Abs.1).

Der Betriebsrat hat in den Wirtschaftsgesprächen das Recht, Vorschläge zu diesen Angelegenheiten zu erstatten, Maßnahmen zu beantragen und diese mit der Geschäftsleitung zu beraten.

Die Beratung über den Einkommensbericht und daraus abgeleitete Maßnahmen und/oder Betriebsvereinbarungen in die Wirtschaftsgespräche einfließen zu lassen, hat den Vorteil, dass das Thema „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ als Fixpunkt nicht aus den Augen verloren werden kann. Es rückt dadurch tiefer ins Bewusstsein und kann auch als sozialer Grundsatz der Betriebsführung verstanden werden.

Beispiel: Im Beratungsunternehmen K vereinbaren Geschäftsleitung und Betriebsrat schriftlich einen fixen Tagesordnungspunkt für das Wirtschaftsgespräch; im Zentrum stehen die gemeinsame Sichtweise auf Ergebnisse, gemeinsame Ziel-Definitionen, die Ableitung von Maßnahmen und die Evaluierung der Fortschritte. Dazu übermitteln sich Geschäftsleitung und Betriebsrat gegenseitig vorab Vorschläge für neue Maßnahmen und eine Ziel-Evaluierung aus ihrer Sicht und beraten darüber im Wirtschaftsgespräch.

Die Betriebsratssitzung eignet sich gut um sich mit dem Einkommensbericht zu beschäftigen. Auch wenn die (monatlichen/regelmäßig einzuberufenden) Sitzungen des Betriebsrats nicht öffentlich sind, können für bestimmte Aufgaben auch Personen, die nicht dem Betriebsrat angehören, beratend hinzugezogen werden. So können zum Beispiel ExpertInnen der Gewerkschaft, Arbeiterkammer oder Gleichbehandlungsanwaltschaft hinzugezogen werden, um gemeinsam den Einkommensbericht zu sichten und zu analysieren.

Unter einem fix vereinbarten Tagesordnungspunkt können so die Ergebnisse des Einkommensberichts aus Sicht des Betriebsrates analysiert werden, Handlungsmöglichkeiten besprochen und Vorschläge an die Geschäftsleitung formuliert werden.

Um die Nachhaltigkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen zu verstärken, kann auch aus dem Kreis der Mitglieder des Betriebsrates für die Funktionsperiode ein/e Gender Mainstreaming-Beauftragte/r oder ein/e Gleichstellungsbeauftragte/r nominiert werden. Diese Person kann in den Betriebsratssitzungen regelmäßig über Fortschritte bei der Erstellung des Einkommensberichts und Umsetzung von Maßnahmen berichten. Diese ist jedoch nicht mit den vom Arbeitgeber in manchen Unternehmen eingesetzten Gleichstellungsbeauftragten/Gender-oder Diversity Beauftragten zu verwechseln. 

Beispiel: Im Verkehrsbetrieb L lädt der Betriebsrat zur Diskussion des neu erstellten Einkommensberichts eine Expertin der GAW ein. Mit den Erfahrungen aus der Beratung mit der Expertin kann sich der Betriebsrat in einem nächsten Tagesordnungspunkt noch gezielter auf das nächste Wirtschaftsgespräch vorbereiten.