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3.1.1 Einstufung in der richtigen Verwendungsgruppe, im richtigen Verwendungsgruppenjahr

Aufgrund von höherer Qualifikation, unterschiedlicher Ausbildung oder Berufsberechtigung kann es zu Differenzen in der Bezahlung kommen, die nicht auf Diskriminierung zurückzuführen sind. Die unterschiedlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Berechtigungen müssen aber für die Ausführung der tatsächlichen Tätigkeit relevant sein.

TippTipp

Um die tatsächliche Tätigkeit, die einer Entgeltstufe (Verwendungsgruppe) zugeordnet wird, darlegen zu können, sind transparente, immer wieder aktualisierte, Arbeitsplatzbeschreibungen im Unternehmen zu empfehlen. Gehaltsbandbreiten in einer Entgeltstufe (Verwendungsgruppe) müssen nach diesen Kriterien eingeteilt sein.

Für die Analyse des Einkommensberichts zur korrekten Einstufung in Verwendungsgruppen(jahre) sind die folgenden Rahmenbedingungen wichtig: 

  • Berufserfahrung (Dienstjahre) führt in der Regel zu einer besseren Arbeitsverrichtung und darf zu Gehaltsunterschieden führen. 
  • Einschlägige Vordienstzeiten, die ebenfalls als Berufserfahrung zu werten sind, müssen für Frauen und Männer gleichermaßen angerechnet werden.
  • Zeiten des Mutterschutzes (Beschäftigungsverbotes) werden in vollem Ausmaß auf die Dienstzeiten angerechnet. 
  • Für Geburten ab 1. August 2019 werden zudem Zeiten der Elternkarenz für Ansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten, voll berücksichtigt. Die Vollanrechnung gilt für jedes Kind, für das der Elternteil in Elternkarenz war.
  • Berufserfahrung von Teilzeitbeschäftigten darf nur dann geringer bewertet werden, wenn ArbeitgeberInnen darlegen, dass durch die Teilzeit ein langsamerer Erwerb der Fähigkeit zur besseren Arbeitsverrichtung gegeben ist.