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3.2 Warum gibt es innerhalb einer Verwendungsgruppe oder eines Verwendungsgruppenjahres Unterschiede?

Das Gesetz sieht vor, im Einkommensbericht das Gesamtarbeitsentgelt von Frauen und Männern in den einzelnen Verwendungsgruppen und Verwendungsgruppenjahren (= Entgeltstufen) anzugeben. Dadurch werden Unterschiede beim Mittelwert- oder Median-Gesamtarbeitsentgelt sichtbar. Bereits hier kann überlegt werden, ob diese Unterschiede nachvollziehbar sind.

Zur Analyse der Unterschiede zwischen Frauen- und Männereinkommen im Einkommensbericht sollte das anzugebende Gesamtentgelt in die einzelnen Entgeltbestandteile aufgeschlüsselt werden. Jeder einzelne Entgeltbestandteil muss diskriminierungsfrei gewährt werden. Es ist nicht zulässig, z. B. Nachteile im Grundlohn durch eine höhere Prämie auszugleichen. Der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit ist im individuellen Fall jedenfalls anhand der einzelnen Entgeltbestandteile zu prüfen (Barber, C-262/88, siehe Judikaturbox, Handlungsfelder)

Barber, C-262/88. Der Europäische Gerichtshof hält dazu fest, dass echte Durchschaubarkeit nur gewährleistet ist, wenn der Grundsatz des gleichen Entgelts für alle Entgeltbestandteile gelte. Für diese Durchschaubarkeit hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu sorgen.

Wenn die Entgelte in ihren Entgeltbestandteilen im Einkommensbericht ausgewiesen werden, können folgende Fragen beantwortet werden: 

  • Werden Frauen und Männer in der gleichen Verwendungsgruppe, bzw. im gleichen Verwendungsgruppenjahr gleich bezahlt? Sind Unterschiede bei den einzelnen Entgeltbestandteilen sichtbar?
  • Sind allfällige Unterschiede sachlich erklärbar oder stellen sie Diskriminierungen dar?