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5.5.3 Frauenförderpläne

Ein Frauenförderplan besteht aus einer Ist-Analyse, konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen. Konkrete Informationen und Tipps finden sich im Leitfaden des BKA.

Ziele werden dabei insbesondere für folgende Themenfelder formuliert: 

  • Einstellung und Aufstieg, 
  • Qualifizierung, 
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben 
  • sowie strukturelle Ziele. 

Für jeden dieser Bereiche sind konkrete Maßnahmen und Kennzahlen (Ist-Soll) vorzusehen. Das gilt auch für die Ziele im Bereich des Entgelts. Wichtig ist zudem ein verbindlicher Zeitplan. Die für jeden Bereich entsprechenden Zielvorgaben können beispielsweise die Folgenden sein:

Beispiel: Gleichstellung von Frauen und Männern – mögliche Ziele und Maßnahmen eines Frauenförderplans

Ziele Maßnahmen
Einstellung und Aufstieg
  • Auswahlprozesse in Bewerbungsverfahren geschlechtergerecht gestalten
  • gezielte Aufnahme von weiblichen Lehrlingen oder Trainees in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
Qualifizierung
  • Anteil der Frauen an betrieblichen und außerbetrieblichen Aus- und Weiterbildungen
  • gleichen Zugang zu Aus- und Weiterbildungen für Frauen und Männer sicherstellen (z. B. Teilnahme unabhängig vom Beschäftigungsausmaß)
  • Genderkompetenz der AusbildnerInnen und TrainerInnen
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Telearbeit
  • Bereitstellung von Kinderbetreuung
  • Wiedereinstiegsunterstützung
  • Förderung von Väterkarenz
Strukturelle Maßnahmen
  • Einführung von Mentoring-Programmen
  • Evaluierung bestehender Arbeitsbewertungsverfahren
  • Entwicklung eines fairen und transparenten Gehaltsmodells 
  • besondere Berücksichtigung von Einkommensfairness, z. B. bei variablen Anteilen, Bonis und Sozialleistungen
  • Evaluierung der HR-Prozesse in Bezug auf Gleichstellung
  • Einführung und Überprüfung von Zielwerten für ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern

BeispielBeispiel

Ein Unternehmen hat sich im Rahmen eines Frauenförderplans das Ziel gesetzt, den Anteil der Frauen in Führungs- und ExpertInnen-Funktionen zu erhöhen. Als eine Maßnahme wurde festgelegt, dass externe RecruiterInnen, die bisher häufig ausschließlich Bewerber präsentierten, jetzt auch qualifizierte Frauen finden müssen. Zudem werden nun Anforderungsprofile in Stelleninseraten so formuliert, dass sie Frauen weder direkt noch indirekt benachteiligen.