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5.4.2 Führen in Teilzeit und geteilte Führungspositionen

Mit dem langsamen Wandel der Unternehmenskulturen und Generationen in Führungspositionen und der größeren Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gehen auch Führungspositionen in Teilzeit bzw. geteilte Führungspositionen einher. Dabei geht es auch um praktische Fragen wie den Zeitpunkt von Besprechungen und das Thema der oft überbordend gelebten „Anwesenheits- und Erreichbarkeitskultur” (die auch für eine bessere Vereinbarkeit generell thematisiert werden sollten).

Klar ist, „Führen in Teilzeit“ ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch praktisch – wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sind, wie Erfahrungen aus der Praxis, etwa auf den Webseiten "Frauen in Führungspositionen" und "Gender Career Management", eindrucksvoll zeigen. Geteilte Führungspositionen können ebenfalls ein Modell sein, um diversere, ausgewogenere Führungsteams zu fördern und die Vereinbarkeit zu verbessern.

Das Thema “Führen in Teilzeit” war dabei auch bereits Thema bei Gericht, und zwar unter dem Aspekt der Rückkehr auf einen gleichen oder gleichwertigen Arbeitsplatz. Hier hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ganz klar zu Gunsten der Betroffenen entschieden und dazu auch ausgeführt, dass das Mutterschutzgesetz und die dort enthaltenen Bestimmungen zur Elternteilzeit lediglich das Ausmaß, die Dauer und die Lage der Arbeitszeit regeln. Der Inhalt der Tätigkeit und damit die Positionierung laut Arbeitsvertrag bleiben gleich, sodass davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber die Ausübung jeder Tätigkeit auch in Teilzeit für möglich hält (OGH: 9 ObA 50/14i).

BeispielBeispiel

Beispiel 1: In einem Großunternehmen kehrten zwei Führungskräfte gleichzeitig aus der Elternkarenz zurück und reduzierten ihre Arbeitszeit. Daher wurde ein Modell entwickelt, mit dem sich beide eine Führungsposition teilten – so konnte das Unternehmen weiterhin auf den Führungskompetenzen beider aufbauen, und die jungen Eltern trotzdem ihre Arbeitszeit reduzieren.

Beispiel 2: In einem mittleren Betrieb wurde statt einer Stellvertretung für einen gewachsenen Unternehmensbereich eine geteilte Führungsposition geschaffen, um die umfangreicher gewordenen Aufgaben und Verantwortungen auf zwei LeiterInnen aufzuteilen.

Weitere Praxisbeispiele finden sich auf der Website "Frauen in Führungspositionen"