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5.2.2 Entgeltentwicklung

Das Entgelt und dessen Entwicklung sind nicht nur Thema beim Einstieg, sondern das gesamte Berufsleben hindurch. So findet sich neben den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Erhöhungen noch ein sehr großes Feld an Möglichkeiten der Entgeltentwicklung.

Mit dem alle zwei Jahre erstellten aussagekräftigen Einkommensbericht können sich Unternehmen damit auseinandersetzen, wie sich die Gehälter von Frauen und Männern entwickeln.

Einen Aspekt dabei stellen die – im aussagekräftigen Einkommensbericht separat ersichtlichen – einzelnen Entgeltbestandteile dar (Prämien, Boni, freiwillige Sozialleistungen, Zuzahlung zu betrieblichen Pensionskassen, …). Die Analyse des Berichts kann darüber Aufschluss geben, ob diese Gehaltsbestandteile für Frauen und Männer zu den gleichen Bedingungen gewährt werden.

Der Europäische Gerichtshof hält dazu fest, dass echte Durchschaubarkeit nur gewährleistet ist, wenn der Grundsatz des gleichen Entgelts für alle Entgeltbestandteile gelte. Für diese Durchschaubarkeit hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu sorgen. (Barber, C-262/88)

Folgende Fragen helfen dabei, Maßnahmen zu setzen, die an Ungleichheiten ansetzen, die eine Analyse der Einkommensbestandteile ergeben hat:

  • Gibt es im Unternehmen Richtlinien zu Gehaltsgesprächen im laufenden Arbeitsverhältnis? Aus welchen Gründen sind diese Gehaltsgespräche objektiv und nachvollziehbar?
  • In welchem Ausmaß liegt der Bereich Gehaltsverhandlung ausschließlich in der Handlungssphäre der/des direkten Vorgesetzten?
  • Wie ist der Zusammenhang/die Relation von Unternehmensergebnis, Abteilungsergebnis und persönlicher Zielerreichung? Wie entstehen dabei die persönlichen Ziele und gibt es dahingehend eine Vergleichbarkeit zwischen den MitarbeiterInnen?