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2.2.2 Entgeltbestandteile

Im Einkommensbericht ist das Gesamtarbeitsentgelt anzugeben. Darunter sind alle Leistungen zu verstehen, die ArbeitnehmerInnen für die Arbeitstätigkeit erhalten. Das gilt sowohl für Geld als auch für Sachbezüge und schließt mit ein:

  • Mehr- und Überstunden,
  • Überstunden- und Mehrarbeitspauschalen,
  • Zulagen, wie z. B. Erschwerniszulagen, Funktionszulagen,
  • Remunerationen, Prämien,
  • Sachbezüge wie privat genutzte Handys oder Dienstautos,
  • betriebliche Krankenzusatzversicherung,
  • (Zuzahlungen für) Beiträge für Pensionskassen o. ä.,
  • Bonuszahlungen und
  • laufende Sonderzahlungen.

Sachbezüge werden mit dem steuerlich relevanten Wert veranschlagt. Unregelmäßig anfallende Überstunden sowie Überstundenpauschalen sind ebenfalls in das Gesamtarbeitsentgelt einzubeziehen. Da gerade dies zu Verzerrungen führen kann, wird empfohlen, diese gesondert aufzuschlüsseln.

Nicht aufzunehmen sind:

  • Abfertigungszahlungen (kein laufendes Entgelt),
  • Auslagenersätze oder echte Aufwandsentschädigungen (z. B. Reisekosten, Diäten, Trennungsgeld, Entfernungszulagen, Tages- und Nächtigungsgelder, Umzugskostenvergütungen) und
  • freiwillige Sozialaufwendungen, die kein Entgelt darstellen. 

TippTipp

Es ist sinnvoll, nicht nur das Gesamtarbeitsentgelt als Summe anzugeben, sondern es in den einzelnen Gehaltsbestandteilen darzustellen. Auf diese Weise kann in der Analyse der sonstigen Entgeltbestandteile aufgedeckt werden, ob das Geschlecht einen wesentlichen Einflussfaktor auf die gehaltliche Situation und Stellung im Unternehmen hat.

TippTipp

Abweichung zwischen Männern und Frauen angeben 
Ob es Unterschiede im Arbeitsentgelt zwischen Männern und Frauen gibt, sieht man am besten an prozentuellen Werten, etwa Fraueneinkommen in % von Männereinkommen. Das berechnet sich folgendermaßen:

BeispielBeispiel

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Frauen in einer Gruppe ist 32.000 €, das der Männer 40.000 €.