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2.2.1 Gliederung des Einkommensberichts

Die Gliederung erfolgt nach dem jeweiligen Entlohnungsschema. Das sind in der Regel die jeweiligen kollektivvertraglichen oder - wenn verfügbar - betrieblichen Verwendungsgruppen bzw. innerbetrieblichen Schemata. Gibt es einzelne Verwendungsgruppenjahre, so muss hier ebenfalls jeweils die Zahl der Frauen und Männer angegeben werden (siehe Beispieltabellen zu Anonymisierung und Datenschutz).

Bei verschiedenen Kollektivverträgen im gleichen Unternehmen ist nur ein Bericht für das gesamte Unternehmen zu erstellen. Dieser Bericht ist aber nach den jeweiligen Kollektivverträgen zu untergliedern.

Innerbetriebliche Schemata weisen meist feinere Unterscheidungen als Kollektivverträge auf, indem sie die Tätigkeiten und Einstufungen detaillierter ausweisen. Dann sind innerbetriebliche Schemata gegenüber der Darstellung entlang der Kollektivverträge zu bevorzugen.

Wenn es weder einen Kollektivvertrag noch ein innerbetriebliches Schema gibt, sind Funktionsgruppen zu bilden. Diese müssen die Tätigkeitsstruktur im Betrieb abbilden. Gängige Gruppen wären beispielsweise: Produktion, Service, Verwaltung, Vertrieb etc. Diese Gliederung wird aber je nach Unternehmen unterschiedlich ausschauen.

Gliederung des Einkommensberichts

ArbeiterInnen und Angestellte sind in einem gemeinsamen Bericht zu erfassen, sie werden aber im Bericht aufgeschlüsselt – sofern der zu Grunde liegende Kollektivvertrag eine Unterscheidung zwischen ArbeiterInnen und Angestellten vorsieht.