2.1.2 Anonymisierung und Datenschutz

Im Sinne des Datenschutzes sind nur Gruppen anzugeben, die zumindest drei Personen umfassen. Ist das nicht möglich, muss je nach Situation ein wenig anders vorgegangen werden

Sind etwa in einer Stufe bei Frauen und Männern weniger als drei Personen, so ist die Personenzahl und das Entgelt in dieser gesamt für alle, aber nicht nach Geschlecht getrennt darzustellen. In den folgenden Beispielen wird die anonymisierte Darstellung von Gruppen mit weniger als drei Personen in unterschiedlichen Konstellationen dargestellt:

BeispielBeispiel

Anonymität gewährleisten

Da im Verwendungsgruppenjahr (VGrJ) A1 nur zwei Frauen und ein Mann eingestuft sind, werden Personenzahl und (Jahres)Entgelt weder für die Frauen noch für den Mann ausgewiesen. Da es in Summe in der VGrJ A1 aber drei Personen sind, wird die Gesamtzahl ebenso angegeben wie der Median (oder Mittelwert). Somit werden die Zahlen in Klammern in der Mustertabelle im „echten“ Einkommensbericht nicht ausgewiesen.

Anonymisierte Mustertabelle mit Beschäftigten und (Jahres)Entgelt. Hierzu befindet sich die genaue Erläuterung im Text.
Beispieltabelle 1

Gibt es in einer Entgeltstufe drei oder mehr Personen von einem Geschlecht, aber weniger als drei vom anderen, so wird nur die Geschlechtergruppe mit den drei Personen ausgewiesen.

BeispielBeispiel

Fortsetzung

Im Verwendungsgruppenjahr (VGrJ) A2 gibt es drei Frauen, aber nur zwei Männer. Es wird daher die Zahl der Frauen und deren Entgelt ausgewiesen. Es gibt aber weder Angaben zu den Männern noch zu Anzahl beziehungsweise dem Entgelt insgesamt in diesem Verwendungsgruppenjahr.

Anonymisierte Mustertabelle: drei Frauen und zwei Männer in Verwendungsgruppe A2, nur die Werte für die Frauen werden angegeben.
Beispieltabelle 2

Erreicht in einer Gruppe weder ein Geschlecht noch die Gesamtzahl zumindest drei Personen, gibt es in der betreffenden Entlohnungsstufe gar keine Angaben. Wichtig ist jedoch, dass der Einkommensbericht die betriebliche Realität widerspiegelt. Es sollen daher keine Beschäftigten aus dem Bericht „verschwinden“. ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der Anonymisierung in einer bestimmten Entlohnungsstufe nicht ausgewiesen werden, werden daher in der nächsthöheren Ebene (d. h. in der gesamten Verwendungsgruppe) ausgewiesen/berücksichtigt. 

BeispielBeispiel

Fortsetzung

In den Verwendungsgruppen nach Jahren (VGrJ) A1-3 wurden jeweils Personen ausgelassen, weil die Mindestzahl von drei unterschritten wurde. Auf der Ebene der Gesamtverwendungsgruppe A werden diese aber mitgezählt. Ebenso wird das Entgelt der Verwendungsgruppe A von allen in dieser Gruppe Beschäftigten berechnet.

Anonymisierte Mustertabelle: In Verwendungsgruppe A1-3 wurden jeweils Personen ausgelassen, weil die Mindestzahl von drei unterschritten wurde; die Gesamtwerte werden jedoch sowohl für Frauen als auch für Männer in der übergeordneten Gesamtverwendungsgruppe A angegeben.
Beispieltabelle 3

TippTipp

Wurden aufgrund der Anonymisierung in einzelnen Entlohnungsstufen Personen und Entgelte „Gesamt“ angegeben, so empfiehlt sich, das auch bei den darüber liegenden Stufen anzugeben. So wird der Bericht übersichtlicher und besser nachvollziehbar.