2.2 Entgelt
Grundsätzlich sieht das Gleichbehandlungsgesetz vor, im Einkommensbericht "das Durchschnitts- oder Medianarbeitsentgelt von Frauen und von Männern im Kalenderjahr in den jeweiligen kollektivvertraglichen oder – wenn verfügbar – betrieblichen Verwendungsgruppen und – wenn verfügbar – Verwendungsgruppenjahren" anzugeben.
Für diese Darstellung des Entgelts im Einkommensbericht stellen sich die folgenden wesentlichen Fragen, die in diesem Kapitel behandelt werden:
- Nach welchem Schema wird der Bericht gegliedert? Mehr dazu unter Gliederung des Einkommensberichts.
- Was zählt zum Entgelt? Antworten dazu unter Entgeltbestandteile.
- Wie soll der betriebliche Entgeltunterschied ausgewiesen werden? Mehr dazu unter Lücke der Lohnsummen oder Gehälter.
- Welche Aussagen lassen sich anhand des gewählten Vergleichsmaßes – Durchschnitts- oder Medianentgelt – treffen? Mehr dazu unter Arithmetisches Mittel oder Median.
- Wie wird das Entgelt bei Teilzeit und unterjähriger Beschäftigung berechnet? Erfahren Sie mehr zur Hochrechnung in diesen Fällen.
- Welche sonstigen Fälle sind bei der Berechnung des Entgelts zu berücksichtigen? Dazu finden Sie Antworten unter Weitere Fragestellungen zum Entgelt.