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5.5.2 Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, beim Thema Gleichbehandlung und Antidiskriminierung eine interne Haltung zu zeigen und eine Struktur zu geben. Sie können auch zur Weiterentwicklung der unternehmensinternen Kultur beitragen. Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die zwischen BetriebsinhaberIn und Betriebsrat in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. Bei manchen Maßnahmen brauchen BetriebsinhaberInnen die Zustimmung des Betriebsrates, bei anderen nicht.

Eine erzwingbare Betriebsvereinbarung ist eine generelle Regelung von Angelegenheiten durch die/den BetriebsinhaberIn, die grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Betriebsrats und ohne Abschluss einer Betriebsvereinbarung möglich sind. Wenn jedoch keine Einigung vorliegt, kann jede Partei (BetriebsinhaberIn oder Betriebsrat) die Schlichtungsstelle anrufen. Der Entscheid der Schlichtungsstelle ersetzt die fehlende Zustimmung und gilt als Betriebsvereinbarung. Erzwingbare Betriebsvereinbarungen sind beispielsweise allgemeine Ordnungsvorschriften, Arbeitszeitregelungen oder ein Sozialplan.

Bestimmte Angelegenheiten wie z. B. die Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf und Maßnahmen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung können nach Einigung zwischen Betriebsrat und BetriebsinhaberIn in Form einer freiwilligen (fakultativen) Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.

TippTipp

In der Broschüre AK Aktuell: Betriebsvereinbarungen – Ein Instrument gegen Diskriminierung und für Gleichstellung am Arbeitsplatz finden sich zahlreiche Hinweise, wie die Betriebsvereinbarung für Gleichstellung genutzt werden kann.

Antidiskriminatorische Betriebsvereinbarungen

Eine antidiskriminatorische Betriebsvereinbarung nimmt sich gezielt der Themen Gleichstellung der Geschlechter, Alter, ethnische Zugehörigkeit (Antirassismus), sexuelle Orientierung, Behinderung und Religion an.

BeispielBeispiel

Die Akademie der Bildenden Künste Wien formulierte eine Betriebsvereinbarung über Antidiskriminierung und partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz.

Die Initiative Minderheiten erarbeitete ebenfalls ein Muster für eine antidiskriminatorische Betriebsvereinbarung.